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Die Kindertagespflege ist eine Form der Tagesbetreuung vorzugsweise für kleinere Kinder und für Betreuungsbedarfe außerhalb der Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen. Sie wird in § 23 Sozialgesetzbuch VIII geregelt. Kindertagespflege kann im eigenen Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters, im Haushalt der Familie des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.
 

Die Anforderungen an die Kindertagespflege und damit die Qualität der Angebote sind durch gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren deutlich verbessert worden: Tagespflegepersonen brauchen in der Regel eine Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis der Jugendämter. Die Kosten der Kindertagespflege sollen für die Eltern den Kostenbeiträgen in Kindertagesstätten gleich gestellt werden.


Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird die Kindertagespflege durch die Tagespflegebörse als gemeinsamen Angebot des Fachbereichs Arbeit, Bildung, Jugendhilfe und Soziales des Kreisausschusses und dem Verein zur Integration von Arbeitskräften e. V. (VIA) organisiert. Dort gibt es alle nötige Unterstützung bei der Suche nach Tageseltern und Tageskindern und dort werden alle finanziellen und rechtlichen Fragen rund um die Kindertagespflege bearbeitet.
 

Die Tagespflegebörse für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg arbeitet auf Grundlage einer Konzeption und einer Satzung, die Sie hier herunterladen können:
 

Satzung für die Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen

Konzeption für die Tagespflegebörse

 

 


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